Als neuer Arbeitgeber benötigen Sie vor der Anmeldung Ihres ersten Mitarbeiters eine Betriebsnummer. Wir erklären, wie es geht – und übernehmen das auf Wunsch komplett für Sie.
Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Nummer, die jedem Arbeitgeber in Deutschland eindeutig zugeordnet wird. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und ist Pflichtangabe in jeder Lohnabrechnung und bei allen Meldungen zur Sozialversicherung.
Ohne Betriebsnummer können Sie keine Mitarbeiter offiziell beschäftigen und keine Lohnabrechnungen erstellen. Die gute Nachricht: Die Beantragung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
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Sobald Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen – egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit – benötigen Sie zwingend eine Betriebsnummer. Diese ist kostenlos und wird sofort vergeben.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (web.arbeitsagentur.de/bno-prod/ui) füllen Sie ein kurzes Online-Formular aus: Firmenname, Adresse, Branche und Kontaktdaten.
Die 8-stellige Betriebsnummer wird Ihnen sofort automatisiert angezeigt und per E-Mail zugesandt. Rund um die Uhr – ohne Wartezeit.
Halten Sie diese Informationen bereit, der Antrag dauert dann nur wenige Minuten.
Als aktiver Lohnkunde bei Lohnsolution kümmern wir uns kostenlos um die Beantragung Ihrer Betriebsnummer – ohne Bürokratie.
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