Brutto-Netto · Steuerjahr 2026 · 24. September 2026
| MONAT | JAHR | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.000,00 € | 36.000,00 € |
| Lohnsteuer (Klasse 1) | 293,08 € | 3.517,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € | 0,00 € |
| Gesamtabzug Steuern | 293,08 € | 3.517,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | 262,50 € | 3.150,00 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | 72,00 € | 864,00 € |
| Rentenversicherung (9,30 %) | 279,00 € | 3.348,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,30 %) | 39,00 € | 468,00 € |
| Gesamtabzug Sozialversicherung | 652,50 € | 7.830,00 € |
| Auszahlung (Netto) | 2.054,42 € | 24.653,00 € |
Berechnung nach BMF-Programmablaufplan 2026 (§32a EStG). Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen gemäß Werten 2026. Umlagen (U1, U2) und Unfallversicherung variieren je nach Krankenkasse und Berufsgenossenschaft – Standardwerte verwendet. Keine Rechtsberatung, keine Gewähr.
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) umfasst ein Bruttogehalt bis 538 € im Monat. Für den Arbeitgeber entstehen Minijob Arbeitgeberkosten durch die Sozialversicherungs-Pauschale von 28 % (15 % Kranken- und 13 % Rentenversicherung) sowie eine Lohnsteuerpauschale von 2 % bei gewerblichen Minijobs. Hinzu kommen Anteile für U1-Entgeltfortzahlung, Insolvenzgeld und das Beitragsverfahren. Unser Minijob Gehaltsrechner fasst alle Bestandteile zusammen und zeigt die gesamten Arbeitgeberkosten sofort an – ideal, um das Budget vor Einstellung eines Minijobbers zu planen.
Der Midijob liegt in der Gleitzone zwischen 538,01 € und 2.000 € Brutto im Monat. Während der Arbeitnehmer hier reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlt, trägt der Arbeitgeber die vollen regulären Anteile. Die Midijob Arbeitgeber Kosten entsprechen damit rund 20,5 % des Bruttogehalts. Der Midijob Rechner ermittelt sowohl die Arbeitgeberkosten als auch die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge und gibt Ihnen einen transparenten Mittelstandsvergleich – besonders nützlich für Teilzeit- und Gleitzonenmodelle.
Über der Gleitzone gilt das reguläre Gehalt. Die Gehalt Arbeitgeberkosten setzen sich aus dem Bruttogehalt und den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung zusammen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 %, Pflegeversicherung 1,7 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 % – ergänzt durch U1, Insolvenzgeld und Beitragsverfahren. Insgesamt rechnen Arbeitgeber mit rund 20,5 % Aufschlag auf das Brutto. Unser Gehaltsrechner zeigt diese Gehalt Arbeitgeberkosten transparent und liefert zusätzlich einen Richtwert für das Netto – die Basis für verlässliche Personalkostenplanung.
Ein Minijob Gehaltsrechner ermittelt die Arbeitgeberkosten für einen Minijobber bis 538 € im Monat. Neben dem Bruttogehalt fallen pauschale Sozialversicherungsbeiträge von 28 % und – bei gewerblichen Minijobs – eine Lohnsteuerpauschale von 2 % an. Unser Rechner zeigt die vollständigen Minijob Arbeitgeberkosten in Sekunden.
Die Minijob Arbeitgeberkosten betragen beim Höchstbetrag von 538 € rund 31 % Zusatzlasten: 28 % Sozialversicherungs-Pauschale (15 % Kranken- + 13 % Rentenversicherung), 2 % Lohnsteuerpauschale (gewerblich) sowie U1-, Insolvenzgeld- und Verfahrensanteile. Insgesamt liegen die Arbeitgeberkosten bei etwa 705 € pro Monat.
Der Midijob Rechner ermittelt die Arbeitgeberkosten und Gehaltsabzüge für die Gleitzone (538,01 € bis 2.000 €). Für den Arbeitgeber fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an, während der Arbeitnehmer in der Gleitzone reduzierte Beiträge zahlt. Der Midijob Gehaltsrechner zeigt beide Seiten.
Die Midijob Arbeitgeber Kosten entsprechen den regulären Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung von rund 20,5 % – also Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 %, Pflegeversicherung 1,7 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % zzgl. U1, Insolvenzgeld und Verfahrensanteil. Auf ein Brutto von 1.000 € entfallen damit etwa 205 € Arbeitgeberanteil.
Der Gehaltsrechner für Gehalt Arbeitgeberkosten berechnet, was ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wirklich kostet: Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (rund 20,5 %) sowie U1-, Insolvenzgeld- und Beitragsverfahrensanteile. So sehen Sie die tatsächlichen Personalkosten vor Steuern und individuellen Zuschüssen.
Die Gehalt Arbeitgeberkosten ergeben sich aus dem Bruttogehalt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. 2025 liegen diese bei rund 20,5 % des Bruttogehalts (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie U1 und Insolvenzgeld). Unser Gehaltsrechner übernimmt die Berechnung automatisch.